Geschäfte und Gebäude in denen Publikum zugelassen wird

Vorübergehende Schenke

  • Der Antrag ist mindesten 8 Tage vor dem gewünschten Datum einzureichen und ist an Monsieur le Maire de Bitche zu senden. Diese Außergewöhnliche Genehmigung erlaubt es Getränke von 1. oder 2. Kategorie je nach dem Lokal wo die Festlichkeit sich abläuft, anzubieten.
  • Verlängerung der Öffnungszeiten der Gasthäuser
    Der Antrag ist mindesten 8 Tage vor dem gewünschten Datum einzureichen und ist an Monsieur le Maire de Bitche zu senden.
  • Antrag auf Übertragung der Lizenz von einer Gaststätte
    die Untersuchung des Falles durch die Mitarbeiter der Sub-Präfektur kann bis zu 2 Monate dauern.

Geschäfte

  • Messen und Märkte
    Der Wochenmarkt findet jeden Mittwoch Morgen von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr. Die halbjährliche Messe ist im Jahr 2009 am 26. April und am 18. Oktober.
    Nicht sesshafte Händler werden gebeten, ihre Teilnahmeanfragen zusammen mit einem frankierten Rückumschlag für die Antwort auf die Stadtpolizei Service einzusenden

Sicherheitskommission in Gebäuden die für Öffentlichkeit zugänglich sind

  • Um einen Antrag zu stellen und die verwaltungs- und technischen Regelungen für die Durchfahrt eines Sicherheits-Ausschuss in einem Gebäude zu kennen, bitte, sich an die Stadtpolizei Abteilung während der üblichen Geschäftszeiten im Rathaus wenden